Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Das Ziel ist eindeutig: Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe zugänglich sind.
Die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Unternehmen und die Eventbranche sind erheblich. Digitale Inhalte, Livestreams, Veranstaltungen und hybride Events müssen künftig barrierefrei angeboten werden. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Ausschluss potenzieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG betrifft insbesondere:
- Digitale Dienstleistungen, wie:
- Webseiten
- Apps
- E-Books
- digitale Ticketsysteme
- Online-Events
- Livestreams
- Videokonferenzen
- Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen
- Vor-Ort-Veranstaltungen mit digitalen Komponenten, z. B.:
- Event-Apps
- digitale Registrierungen
- digitale Abstimmungen (Voting)
- Chat-Funktionen während Events
- Live-Übertragungen auf Leinwänden oder Bildschirmen
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro können ausgenommen sein, müssen jedoch nachweisen, dass eine Umsetzung der Maßnahmen wirtschaftlich unzumutbar wäre. Bei digitalen Angeboten für die breite Öffentlichkeit gibt es oft jedoch keine vollständige Befreiung.
Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), EU-Richtlinie 2019/882 (EAA), FAQ der DIHK, Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Warum betrifft das BFSG die Eventbranche?
Gerade die Eventbranche steht vor großen Herausforderungen. Die Digitalisierung hat Veranstaltungen verändert: Livestreams, hybride Events, digitale Interaktion – alles ist Standard geworden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Das BFSG schreibt vor, dass insbesondere audiovisuelle Inhalte barrierefrei zugänglich sein müssen. Dazu zählen:
- Livestreams
- Videos
- Events mit digitalen Projektionen
- Inhalte auf Leinwänden oder Displays
- mobile Lösungen (z. B. Event-Apps)
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen müssen in der Lage sein, an diesen Events teilzunehmen – ohne fremde Hilfe. Hier spielen Live-Untertitel, Transkriptionen und Übersetzungen eine zentrale Rolle.
Audiovisuelle Inhalte müssen barrierefrei werden
Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung von Barrierefreiheit bei digitalen Inhalten. Doch insbesondere audiovisuelle Inhalte sind für Menschen mit Einschränkungen oft nicht zugänglich, wenn keine passenden Hilfsmittel angeboten werden.
Beispiele für Barrierefreiheit bei Events:
- Live-Untertitelung während Livestreams oder auf Leinwänden
- Audiodeskriptionen für visuelle Inhalte
- Transkriptionen von gesprochenem Inhalt
- Mehrsprachige Untertitel, um auch sprachliche Barrieren zu überwinden
Mit modernen Technologien wie KI-gestützter Live-Transkription können Veranstalter diese Anforderungen heute effizient und kostengünstig umsetzen.
Lösungen von InterMedia Solutions: So wird Ihr Event barrierefrei
Als Spezialist für digitale Event-Lösungen bietet InterMedia Solutions (IMS) maßgeschneiderte Tools, die Events barrierefrei machen. Besonders hervorzuheben sind:
1. Live-Untertitel auf Leinwänden und Screens
Mit der IMS-Lösung können Untertitel direkt in die Bildregie eingebunden werden. So lassen sich Untertitel synchron mit dem Live-Kamerasignal mischen. Die Texte erscheinen in perfekter Lesbarkeit und lassen sich flexibel platzieren – sei es auf Leinwänden im Saal oder auf Screens bei hybriden Events.
Dies ermöglicht:
- Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbeeinträchtigung
- Verständlichkeit in lauten Umgebungen
- Unterstützung mehrsprachiger Events
2. Automatische Protokolle in Echtzeit
IMS bietet eine KI-gestützte Transkriptionstechnologie, die jedes gesprochene Wort in Echtzeit erfasst. Das Ergebnis ist ein präzises Protokoll in Textform, das nach der Veranstaltung sofort verfügbar ist.
Vorteile:
- Zeitersparnis bei der Nachbereitung von Events
- Erstellung barrierefreier Dokumentationen
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen des BFSG
3. Live-Untertitel auf Smartphones der Teilnehmer
Eine weitere innovative Lösung von IMS: Das Publikum kann Untertitel direkt auf dem eigenen Smartphone mitlesen. IMS generiert dafür einen QR-Code, der auf Einladungen oder vor Ort angezeigt wird. Teilnehmer scannen den Code und erhalten Live-Untertitel in Echtzeit.
Diese Lösung ist ideal für:
- mehrsprachige Events
- Menschen mit Hörbehinderung
- barrierefreie Veranstaltungen ohne aufwendige Technik vor Ort
Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern eine Chance
Viele Veranstalter sehen Barrierefreiheit zunächst als zusätzliche Belastung. Doch das Gegenteil ist der Fall. Barrierefreiheit bedeutet:
- eine größere Zielgruppe
- ein positives Image
- die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- soziale Verantwortung
Gerade im Hinblick auf das BFSG wird Barrierefreiheit zum Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die früh handeln, sichern sich einen Platz als Vorreiter für inklusive Events.
Fazit: Jetzt handeln und Events barrierefrei gestalten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für die Eventbranche bedeutet das klare Anforderungen an digitale Inhalte. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, insbesondere:
- Livestreams
- hybride Events
- digitale Services rund um Veranstaltungen
IMS unterstützt Sie dabei mit innovativen Lösungen:
- Live-Untertitel auf Leinwänden oder Screens
- Echtzeit-Transkriptionen
- Live-Untertitel auf Smartphones
→ Jetzt informieren und Events zukunftssicher und barrierefrei gestalten.
👉 Mehr über unsere Lösungen erfahren
Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), FAQ der DIHK zum BFSG, Bundesfachstelle Barrierefreiheit